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Oberlandesgericht Köln, 11 U 120/06

Datum:
11.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 120/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1211.11U120.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 18 O 11/06
 
Tenor:

wird festgestellt (§ 278 Abs. 6 ZPO), dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:

Die Beklagte verpflichtet sich, zum Ausgleich der in diesem Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche an die Klägerin 2.156,82 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1.11.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

 
 

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