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Oberlandesgericht Köln, Ausl 2/05 - 19/05 -

Datum:
24.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ausl 2/05 - 19/05 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0524.AUSL2.05.19.05.00
 
Schlagworte:
Gefahr von Mißhandlungen im ersuchenden Staat
Normen:
IRG § 73
 
Tenor:

Die Auslieferung des bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen S. P. nach Bosnien-Herzegowina zur Vollstreckung der gegen ihn durch Urteil des Amtsgerichts Banja Luka vom 12.10.1999 (K-406/95) in Verbindung mit dem Urteil des Bezirksgerichts in Banja Luka vom 23.01.2003 (Kz-514/01) verhängten Freiheitsstrafe von vier Jahren wird für zulässig erklärt.

Die Fortdauer der Auslieferungshaft wird angeordnet.

 
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