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Oberlandesgericht Köln, 6 U 217/04

Datum:
27.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 217/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0427.6U217.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 539/04
Normen:
UWG §§ 3, 5
 
Tenor:

1.)

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.11.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 539/04 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie auf den nachstehenden Seiten 3 und 4 dieses Urteils wiedergegeben ein Motorenöl Syntronic Plus 5W-40 und/oder ein Motorenöl Wintron Sport 15W-40 mit dem Hinweis "N. xxx" anzukündigen, wenn von dem betreffenden Hersteller für die solchermaßen beworbenen Motorenöle eine Freigabe nicht erteilt worden ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.)

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz haben der Kläger zu 48 % und die Beklagte zu 52 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.)

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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