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Oberlandesgericht Köln, 6 U 203/05

Datum:
18.03.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 203/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0318.6U203.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 208/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des am 19. Oktober 2005 verkündeten Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 208/05 - das Versäumnisurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Juni 2005 - 9 O 208/05 - aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen mit Ausnahme der im Verfahren erster Instanz entstandenen Kosten der Säumnis, die von der Beklagten zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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