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Oberlandesgericht Köln, 5 U 91/03

Datum:
01.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 91/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0601.5U91.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 120/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.4.2003 (9 O 120/03) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 24.526,64 EUR u zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckende zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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