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Oberlandesgericht Köln, 5 U 81/05

Datum:
21.12.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 81/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:1221.5U81.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 525/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.4.2005 (25 O 525/04) mit dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die durch den Erlass des erstinstanzlichen Urteils verursachten Kosten werden niedergeschlagen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem erstinstanzlichen Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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