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Oberlandesgericht Köln, 5 U 45/03

Datum:
16.03.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 45/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0316.5U45.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 499/01
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Parteien hin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2003 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin insgesamt 3.015,21 EUR (davon 2.000,- EUR als Schmerzensgeld und 1.015,21 EUR als Ersatz materiellen Schadens) nebst 5,4 % Zinsen aus 1.015,21 EUR ab dem 14.09.2001 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 77 % und die Beklagte zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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