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Oberlandesgericht Köln, 5 U 3/05

Datum:
18.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 3/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0518.5U3.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 154/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.09.2004 - 25 O 154/04 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 81.812,48 EUR nebst 4 % Zinsen aus 67.492,34 EUR seit dem 1.8.2003 und Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus weiteren 14.320,14 EUR seit dem 01.08.2003 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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