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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 68/05

Datum:
08.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 68/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0408.4UF68.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 41 F 57/05 EAWH I
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 11. März 2005 - 41 F 57/05 EAWH I -, mit dem das eheliche Haus I-Str. 11 a in #### C dem Antragsteller vorläufig zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Antragsgegnerin aufgegeben worden ist, das vorgenannte Haus sofort unter Mitnahme ihrer persönlichen Sachen zu verlassen und es ohne Einverständnis des Antragstellers nicht wieder zu betreten, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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