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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 244/04

Datum:
12.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 244/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0712.4UF244.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 44 F 256/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. November 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 44 F 256/04 - teilweise abgeän-dert.

Der Beklagte wird verurteilt, ab April 2003 an die Klägerin nacheheli-chen Unterhalt in Höhe von monatlich 162 EUR zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin drei Viertel und der Beklagte ein Viertel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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