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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 138/04

Datum:
01.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 138/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0201.4UF138.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 45 F 15/04
 
Tenor:

1.

Der Antragsgegnerin wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt X in L beigeordnet.

2.

Auf die als befristete Beschwerde zu wertende Berufung der Antragsgegnerin gegen die in Ziffer 2. des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 18.05.2004 - 45 F 15/04 - zum Versorgungsausgleich getroffene Entscheidung wird das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über den Versorgungsausgleich an das Amtsgericht - Familiengericht - Bonn zurückverwiesen.

3.

Die Kostenentscheidung über das Beschwerdeverfahren bleibt dem Amtsgericht - Familiengericht - vorbehalten.

 
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