Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 2/05

Datum:
15.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 2/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0415.2WX2.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 6 T 255/04
Schlagworte:
Rücknahme des Rechtsmitteils nach Erlass der Beschwerdeentscheidung; Wegfall der Bewschwer
Normen:
KostO § 14 III, V; FGG § 19
Leitsätze:

1.

Nach Erlass der Beschwerdeentscheidung kann im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das erhobene Rechtsmittel nicht mehr wirksam zurückgenommen werden.

2.

Mit dem vollständigen Ausgleich der Kostenrechnung des Grundbuchamtes unter gleichzeitiger Zurückstellung der anfänglichen Bedenken wird das Rechtsmittelverfahren, welches der Überprüfung des Kostenansatzes diente, gegenstandslos. Hat sich die Rechtssache in der vom dem Rechtsmittelführer vertretenen Auffassung erledigt, so besteht kein Bedürfnis mehr, die Entscheidung der Vorinstanz durch das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen zu lassen.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde des Vertreters der Landeskasse gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23. Dezember 2004, 6 T 255/04, wird als unzulässig verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank