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Oberlandesgericht Köln, 26 U 29/04

Datum:
12.10.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 29/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:1012.26U29.04.00
 
Tenor:

Auf  die Berufung der Beklagten wird das am  02.11.2004 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des LG Köln teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 66.651,93 € nebst Zinsen in Höhe von  5 % Punkten    über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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