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Oberlandesgericht Köln, 22 U 8/05

Datum:
21.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 8/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0621.22U8.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 308/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.12.2004 - 15 O 308/04 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.495,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2001 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 20 % und dem Beklagten zu 80 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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