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Oberlandesgericht Köln, 21 U 22/04

Datum:
30.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 22/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0530.21U22.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 0 433/03
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. August 2004 (18 0 433/03) dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 15.000 Euro (€) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 1. Oktober 2003 zu zahlen.

II.

Die Kosten beider Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klä-gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

 
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