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Oberlandesgericht Köln, 17 W 233/05

Datum:
14.11.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 233/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:1114.17W233.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 119/05
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 02. September 2005 - 20 O 119/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 05. Juli 2005 sind von der Beklagten 1.041,70 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05. Juli 2005 an den Kläger zu erstatten. In diesem Betrag sind 453,00 EUR Ge-richtskosten enthalten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 522,00 EUR

 
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