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Oberlandesgericht Köln, 17 W 178/05

Datum:
12.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 178/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0912.17W178.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 661/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Die von der Beklagten nach dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 15. Februar 2005 an die Klägerin weiterhin zu erstattenden Kosten werden auf 758.- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz nach § 247 BGB seit dem 2. März 2005 festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

 
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