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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 93/05

Datum:
22.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 93/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0622.16WX93.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 198/03
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 31.03.2005 - 2 T 198/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsteller die außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten der 1. Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens nur in Höhe von 50 % zu erstatten haben.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren findet nicht statt.

 
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