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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 58/05

Datum:
27.06.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 58/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0627.16WX58.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 302/03
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.02.2005 - 29 T 302/03 - teilweise abgeändert und insoweit neu gefasst, als die sofortige Beschwerde des Antragsgegners auch insoweit zurückgewiesen wird, als das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 02.12.2003 - 202 II 310/03 - den von den Antragstellern gestellten Anträgen zu 1) und 6) stattgegeben hat.

Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens I. und II. Instanz tragen die Antragsteller zu 1/6, der Antragsgegner zu 6/6. Die Gerichtskosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde tragen die Antragsteller zu 1/4 , der Antragsgegner zu 3/4.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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