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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 23/05

Datum:
14.03.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 23/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0314.16WX23.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 182/04
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin zu 1) wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 12.1.2005 - 20 T 182/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom 15.7.2004 - 202 II 65/04 - wird der in der Eigentümerversammlung vom 28.1.2004 zu TOP 02 gefasste Beschluss für ungültig erklärt.

Die Gerichtskosten der Verfahren aller drei Instanzen tragen die Antragsgegner.

Eine Erstattung aussergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

 
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