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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 192/05

Datum:
26.10.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 192/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:1026.16WX192.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 296/04
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 30.9.2005 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1.9.2005 (29 T 296/04) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zahlung in Höhe von 768,55 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 6.10.2004 nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähigem Verband zu erfolgen hat.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 1.537,10 EUR

 
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