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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 13/05

Datum:
31.01.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 13/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0131.16WX13.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 140/03
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 02.12.2004 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 30.09.2003 - 2 T 140/03 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten, die aufgrund des Rechtsmittels vom 02.12.2004 entstanden sind, sind nicht zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.270,66 EUR festgesetzt.

 
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