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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 119/05

Datum:
17.08.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 119/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0817.16WX119.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 258/04
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.05.2005 - 29 T 258/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Brühl vom 15.09.2004 - 90 II WEG 77/03 - der Antrag vom 30.09.2003 zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der Verfahren aller drei Instanzen trägt der Antragsteller. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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