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Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/03

Datum:
18.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 12/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0718.16U12.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 391/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 26.11.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (1 O 391/02) abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.234,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 5.8.2002 zu zahlen.

Es wird ferner festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der durch bergbaubedingte Einwirkungen an dem in ihrem Eigentum stehenden, mit dem "Alten Rathaus" bebauten Grundbesitz Gemarkung V, Flur xxx, Flurstücke xx und ##1, Gebäude- und Freifläche S-Straße 1, #### V seit dem Jahre 1998 entstanden ist und zukünftig entstehen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %. Die Kosten der Nebenintervention tragen die Kläger zu 12 % und die Streithelferin zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien und die Streithelferin können die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zur Vollstreckung gelangenden Betrags abwen-den, falls nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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