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Oberlandesgericht Köln, 15 U 211/04

Datum:
17.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 211/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0517.15U211.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 28 O 731/03
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.11.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 731/03 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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