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Oberlandesgericht Köln, 13 U 210/04

Datum:
27.04.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 210/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0427.13U210.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 209/04
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 209/04 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sie durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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