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Oberlandesgericht Köln, 12 WF 24/05

Datum:
19.05.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 WF 24/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0519.12WF24.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Jülich, 10 F 252/04
 
Tenor:

Auf die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin vom 17.2.2005 und des Antragsgegners vom 21.2.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jülich vom 15.2.2005 abgeändert.

Beiden Parteien wird für den Vergleichsabschluss Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten (Antragstellerin un-ter Beiordnung von Rechtsanwältin H. in D., Antragsgegner unter Beiordnung von Rechtsanwältin U. in D.) bewilligt. Für den Antragsgegner bleibt es bei der Ratenfestsetzung von 60 EUR im Beschluss des Amtsgerichts vom 14.9.2004. Für die Antragstellerin wird keine Ratenzahlung angeordnet.

 
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