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Oberlandesgericht Köln, 11 U 76/04

Datum:
23.02.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 76/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2005:0223.11U76.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 95/00
 
Tenor:

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.03.2004 (21 0 95/00) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.079,50 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 2000 zu zahlen.

2.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagten zu 45 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagten zu 65 %.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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