Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 32/04

Datum:
09.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 32/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0309.2WS32.04.00
 
Schlagworte:
Phallographie
Normen:
StPO § 81a; StOP § 202; StOP § 305
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Angeschuldigten wird mit der Maßgabe verworfen, dass

- die Untersuchung auf die Erektionsfähigkeit des Angeschuldigten beschränkt wird,

- die Dauer der stationären Untersuchung drei Tage nicht übersteigen darf und

- keine Untersuchungsmethoden (insbesondere Injektionen) eingesetzt werden dürfen, durch die die körperliche Unversehrtheit des Angeschuldigten beeinträchtigt wird.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird um ein Drittel ermäßigt; die Staatskasse trägt ein Drittel der Auslagen des Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank