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Oberlandesgericht Köln, Ss 493/03

Datum:
05.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 493/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0305.SS493.03.00
 
Tenor:

I.

Soweit der Angeklagte wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, wird er unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Urteils freigesprochen.

II.

Zum Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen wird die Revision als unbegründet verworfen.

III.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur Rechtsfolgenseite hinsichtlich des Schuldspruchs wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision (einschließlich der Auslagen der Nebenklägerin) zu entscheiden hat.

 
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