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Oberlandesgericht Köln, 9 U 176/03

Datum:
29.06.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 176/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0629.9U176.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 0 47/03
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wird auf die Berufung des Klägers das am 10. September 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 47/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.741,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.3.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 88 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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