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Oberlandesgericht Köln, 6 U 93/03

Datum:
09.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 93/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0109.6U93.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 5/03
Normen:
UrhG a.F. § 36
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06.2003 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 5/03 - geändert.

II.

Die Beklagte wird verurteilt,

a.

dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Ausgaben im In- und Ausland, in deutscher Sprache und in Übersetzungen des Buches "I - GR" im Verlag der Beklagten oder als Lizenzen der Beklagten in anderen Verlagen bislang erschienen sind,

b.

Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, für jedes Jahr seit Erscheinen getrennt, wie viele Exemplare des Buches "F. I." und zu welchen Ladenpreisen die Beklagte im In- und Ausland, in deutscher Sprache und in Übersetzungen, verkauft hat und/oder durch Dritte hat verkaufen lassen, getrennt nach Auflagen und Ausgaben (Hardcover, Taschenbuchausgabe und Sonderausgaben).

III.

Soweit das Landgericht die weitergehende Stufenklage abgewiesen hat, wird das Urteil aufgehoben. Die Sache wird in diesem Umfang zur weiteren Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits an das Landgericht zurückverwiesen.

IV.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Die Entscheidung über die weiteren im ersten Rechtszug entstandenen und noch entstehenden Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Landgericht vorbehalten.

V.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

VI.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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