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Oberlandesgericht Köln, 6 U 85/04

Datum:
01.10.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 85/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:1001.6U85.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 33 O 397/03
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.04.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 397/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Kostenerstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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