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Oberlandesgericht Köln, 6 U 67/04

Datum:
13.08.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 67/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0813.6U67.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 28 O 517/03
Normen:
UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 6, Abs. 2, 23, 39 Abs. 2, 97 Abs. 1; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976, Ziff 13.1 und 2
 
Tenor:

1.)

Die Berufung des Klägers gegen das am 3.3.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 517/03 - wird zurückgewiesen.

2.)

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit jeweils in derselben Höhe leistet.

Die Parteien können die Sicherheiten durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes leisten.

4.)

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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