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Oberlandesgericht Köln, 6 U 109/04

Datum:
12.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 109/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:1112.6U109.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 O 232/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Mai 2004 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 232/03 - geändert.

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.000,00 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2003 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe der vom Kläger am 13.02.2002 mit Kaufvertrag Nr. XXX erworbenen Polstergarnitur Stanere, bestehend aus einem Bettsofa 2sitzig, einem Sofa 3sitzig und vier Zierkissen 45 x 45 cm.

II.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in Ziffer I. genannten Gegenstände seit dem 20.02.2003 in Annahmeverzug befindet.

III.

Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.

IV.

Die in beiden Instanzen entstandenen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

V.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit nicht der vorstehend in Ziff. II. titulierte Feststellungsanspruch in Rede steht.

VI.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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