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Oberlandesgericht Köln, 5 U 99/03

Datum:
21.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 99/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0121.5U99.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 543/00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Mai 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 543/00 – wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 

                     Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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