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Oberlandesgericht Köln, 5 U 176/03

Datum:
28.04.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 176/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0428.5U176.03.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das am 3. September 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 491/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz von der Klägerin zu 29% und vom Beklagten zu 71% zu tragen sind.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1/6 und dem Beklagten zu 5/6 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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