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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 168/03

Datum:
23.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 168/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0123.4UF168.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 32 F 451/01
 
Tenor:

1.

Der Antragsgegnerin wird zur Abwehr der gegnerischen Beschwerde für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Beschwerdeverfahren Rechtsanwalt G in I beigeordnet.

2.

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.

3.

Die befristete Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 02.07.2003 - 32 F 451/01 - zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

 
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