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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 538/04

Datum:
10.12.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 538/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:1210.2WS538.04.00
 
Schlagworte:
Maßregelvollzug; notwendige Verteidigung
Normen:
StPO § 140; § 162 a; StGB § 67 e
Leitsätze:

In Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewärhung ist regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben.

 
Tenor:

Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 27.10.2004 (52 StVK 631/04) wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Landgericht Bonn - Strafvollstreckungskammer - zurückverwiesen.

 
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