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Oberlandesgericht Köln, 24 U 125/04

Datum:
09.11.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 U 125/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:1109.24U125.04.00
 
Tenor:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

 
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