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Oberlandesgericht Köln, 22 U 112/04

Datum:
05.10.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 112/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:1005.22U112.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 O 53/03
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6.2.2004 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 53/03 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.024,88 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 797,13 € seit dem 28.10.2002 und aus weiteren 227,75 € seit dem 10.3.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden zu 1/6 dem Beklagten und zu 5/6 der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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