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Oberlandesgericht Köln, 20 U 90/03

Datum:
24.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 90/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0924.20U90.03.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 4 O 236/94
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.03.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 4 O 236/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinsichtlich der Verpflichtung zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunden wird der Klägerin nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe der Bürgschaftssumme Sicherheit leistet.

Im übrigen wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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