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Oberlandesgericht Köln, 19 U 175/01 und 19 U 143/01

Datum:
28.05.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 175/01 und 19 U 143/01
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0528.19U175.01UND19U14.00
 
Tenor:

Die Berufungen der Beklagten gegen die Teilurteile des Landgerichts Bonn vom 12.4.2001 und vom 7.6.2001 – 14 O 14/01 – werden zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das Teilurteil des Landgerichts Bonn vom 12.4.2001 – 14 O 14/01 – teilweise abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefasst:

I.

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug über die seit dem 1.1.1998 bis zum 8.11.2000 vermittelten Geschäfte zu erteilen, die entweder der Kläger selbst oder die ihm unmittelbar oder mittelbar unterstellt tätigen oder bereits ausgeschiedenen Vertriebspartner vermittelt haben, und zwar bezüglich Versicherungen, Bausparverträgen und sonstigen Kapitalanlagen mit Ausnahme der für die Firma N. – X. - vermittelten Kapitalanlagen und wegen aller Umstände, die bis zum 19.3.2004 eingetreten sind, wobei der Buchauszug sich auf die nachfolgenden Angaben zu erstrecken hat:

(1) Name und Anschrift des Versicherungsnehmers

(2) Datum des Versicherungsantrages bzw. Bausparantrages bzw. der sonstigen Kapitalanlagen

(3) Versicherungs(schein)nummer, Bausparvertragsnummer bzw. Nummer der sonstigen Kapitalanlagen

(4) Datum der Annahme oder der Policierung des Versicherungsantrags, Bausparvertrages bzw. der sonstigen Kapitalanlagen

(5) Art und Inhalt des  Versicherungsvertrages

-          Sparte

-          Tarif

-          Prämien- bzw. provisionsrelevante Sondervereinbarungen

(6) Jahresprämie bzw. Bausparbeitrag

-          Höhe

-          Fälligkeit

-          Eingang

-          Summe der eingegangenen Prämien

(7) Versicherungsbeginn bzw. Bausparvertragsbeginn bzw. Beginn des Laufes der sonstigen Kapitalanlagen

(8) Bei Lebensversicherungsverträgen

-          Eintrittsalter der versicherten Person

-          Laufzeit des Vertrages

Bei Sachversicherungsverträgen

-          Versicherungssumme

(9) Bei Verträgen mit Dynamisierung zusätzlich:

-          Erhöhung der Versicherungssumme

-          Zeitpunkt der Erhöhung der Versicherungssumme

-          Erhöhung der Jahresprämie

(10) Im Falle von Änderungen:

-          Datum der Änderung

-          Art der Änderung

-          Gründe der Änderung

(11) Im Falle von Stornierungen

-          Datum der Stornierung

-          Gründe der Stornierung

-          Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen

(12) Im Falle des Widerrufs

-          Datum des Widerrufs

(13) Name und Provisionsstufe des Untervermittlers.

Im übrigen wird die Klage zu diesem Klageantrag abgewiesen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Abrechnung der dem Kläger zustehenden Dynamikprovisionen aus den seit dem 1.1.1998 bis zum 8.11.2000 vermittelten Lebensversicherungsverträgen mit Dynamikklauseln zu erteilen, die entweder der Kläger selbst oder die dem Kläger unmittelbar oder mittelbar unterstellt tätigen oder bereits ausgeschiedenen Vertriebspartner vermittelt haben, und zwar wegen aller Umstände, die bis zum 19.3.2004 eingetreten sind.

Im übrigen wird die Klage zu diesem Klageantrag abgewiesen.

3. Die Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung der Beklagten wird abgewiesen.

II.

Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens in erster Instanz bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 28 %, die Beklagte zu 72 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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I. Berufung der Beklagten

86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161

II. Berufung des Klägers

162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187
 

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