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Oberlandesgericht Köln, 18 W 24/04

Datum:
21.05.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 W 24/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0521.18W24.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 91 O 149/03
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (91 O 149/03) vom 12.3.2004 teilweise abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt T. aus T. bewilligt, soweit mit der beabsichtigten Klage eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 12.782,29 € nebst Zinsen angestrebt wird.

Die weiter gehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.

 
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