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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 64/04

Datum:
13.05.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 64/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0513.16WX64.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 192/03
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen

den am 12.02.2004 verkündeten Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 T 192/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den auf die mündliche Verhandlung vom 07.07.2003 ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler - 6 II 61/02 - als unzulässig verworfen wird.

Die Beteiligte zu 1. hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf

4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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