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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 53/04

Datum:
26.05.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 53/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0526.16WX53.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 T 165/02
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 22.12.2003 - 2 T 165/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

In Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler vom 27.08.2003 - 6 II 8/02 - wird festgestellt, dass die Anträge zu Ziffer 2 und 4 erledigt sind.

Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren tragen die Beteiligten zu 2) zu 70 %, die Beteiligte zu 1) zu 30 %. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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