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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 48/04

Datum:
17.03.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 48/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0317.16WX48.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 133/03
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29.01.2004 - 29 T 133/03 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2000,00 EUR festgesetzt.

 
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