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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 244/03

Datum:
02.02.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 244/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0202.16WX244.03.00
 
Tenor:

1.

Die Verfahren 16 Wx 244/03, 16 Wx 17/04 und 16 Wx 18/04 werden miteinander zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

2.

Auf die Beschwerde der Antragsgegner und Beschwerdeführer werden die Beschlüsse der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.10.2003 - 29 T 112/03 - und vom 06.11.2003 - 29 T 123/03 - abgeändert sowie der Beschluss vom 06.11.2003 - 29 T 121/03 - teilweise abgeändert und die Anträge der Antragsteller und Rechtsbeschwerdegegner gegen die Antragsgegner und Rechtsbeschwerdeführer abgewiesen. Die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen der Verfahren 16 Wx 244/ 03 und 16 Wx 17/ 04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern als Gesamtschuldnern, die Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen des Verfahrens 16 Wx 18/ 04 werden den im obigen Rubrum als solchen bezeichneten Antragstellern zu 2/3 und dem Antragsgegner K X zu 1/3 auferlegt. Von den Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens haben die im obigen Rubrum als solche bezeichneten Antragsteller 19/ 20 und der Antragsgegner K X 1/ 20 zu tragen. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

 
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