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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 21/03

Datum:
19.01.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 21/03
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0119.16WX21.03.00
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.10.2002 - 29 T 24/02 - wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligte zu 3. hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfah-rens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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