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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 167/04

Datum:
03.09.2004
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 167/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2004:0903.16WX167.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 65/03
 
Tenor:

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 6.) wird der Beschluss des Landgerichts Köln - 29 T 65/03 - vom 16.06.2004 abgeändert:

Der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 21. 02. 2003 - 90 II WEG 46/02 - wird dahingehend abgeändert, dass der Antrag der Antragsteller zurückgewiesen wird.

Die Gerichtskosten aller Instanzen werden den Antragstellern auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.

Der Beschwerdewert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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